Die HUBER Schachtabdeckung SD7 wurde überarbeitet

Die Schachtabdeckung SD7 entsprechend der neuen Vorschriften
Die befahrbare Schachtabdeckung SD7 entsprechend der neuen Vorschriften

Seit September 2015 gibt es eine neue Norm:

Die DIN EN 124-3:2015-09, Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen,

welche im Teil 3 erstmals explizit direkt Aufsätze und Abdeckungen aus Stahl oder Aluminiumlegierungen anspricht.

Diese Europäische Norm gilt für Abdeckungen und Aufsätze mit einer lichten Weite bis einschließlich 1000 mm zum Abdecken von Abläufen, Einsteig- und Kontrollschächten in Flächen, die für Fußgänger und/oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind.

Gegenüber der DIN EN 124 von 1994 wurden diverse Zusatzprüfungen ergänzt wie beispielsweise:

  • Prüfung der Sicherung des Deckels / Rostes im Rahmen
  • Griffigkeitsprüfung
  • Prüfung des Kippverhaltens, uvm.

Ab spätestens März 2017 muss zwingend die neue DIN EN 124:2015-09 eingehalten werden, entgegenstehende nationale Normen müssen bis März 2017 zurückgezogen werden. Da die Übergangsfrist nahezu vorüber ist, ist es notwendig, Ausschreibungen entsprechend der neuen Norm auszuführen.

Die HUBER SE als Hersteller und weltweiter Exporteur von Schachtabdeckungen hat sich bereits frühzeitig mit der Normensituation beschäftigt und alle Neuerungen durchgängig auf alle betroffenen Produkte übertragen. Aus diesem Grund wurde unsere Schachtabdeckung SD7 im August 2016 durch die Materialprüfanstalt (MPA) Bremen auf die Anforderungen aus der DIN EN 124-1:2015-09 und der DIN EN 124-3:2015-09 geprüft.

Die Schachtabdeckung SD7 aus nichtrostendem Stahl entspricht nun den aktuellsten Normen und Vorschriften und sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit.

Die jahrzehntelange Erfahrungin der Verarbeitung des Werkstoffs Edelstahl kombiniert mit einer abschließenden Oberflächenbe-handlung durch Beizen und Passivieren im Vollbad gewähren den Produkten aus dem Hause HUBER SE ein Optimum an Alterungsbeständigkeit!

Sprechen Sie uns an - wir unterstützen und beraten Sie gerne!